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Reduzierung der Mindeststrafen für Drogenvergehen und Reform der Bundesstrafen.

Das Gesetz senkt die obligatorischen Mindestgefängnisstrafen für bestimmte Bundesdrogendelikte, insbesondere für Personen, die als Kuriere eingestuft werden, was die Haftdauer verkürzen kann. Diese Änderungen gelten für zukünftige Urteile und ermöglichen es Gerichten, viele bereits verhängte Strafen zu überprüfen und möglicherweise zu reduzieren. Darüber hinaus wird die Erstellung eines öffentlichen Verzeichnisses aller bundesweiten Straf- und Ordnungswidrigkeiten vorgeschrieben, um die Rechtstransparenz zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Die obligatorischen Mindestgefängnisstrafen für schwere Drogendelikte werden gesenkt, wodurch die potenzielle Haftzeit verkürzt wird.
Einführung einer neuen, milderen Strafkategorie für 'Kuriere' (Personen, die nur Drogen/Geld transportieren oder lagern).
Gerichte erhalten die Befugnis, Urteile, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verhängt wurden, zu überprüfen und möglicherweise zu reduzieren.
Vorgeschrieben wird die Erstellung eines öffentlich zugänglichen Verzeichnisses aller bundesweiten Straf- und Ordnungswidrigkeiten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1152
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2023-03-30