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Kleine Kreditgeber von neuen Datenmeldepflichten für Geschäftskredite befreit.

Dieses Gesetz reduziert den bürokratischen Aufwand für kleine Finanzinstitute bei der Erfassung von Daten zu Krediten für Kleinunternehmen. Es gewährt Kreditgebern eine 3-jährige Frist zur Einhaltung neuer Meldepflichten, gefolgt von einer 2-jährigen straffreien „Schonfrist“. Kreditgeber, die weniger als 500 Kredittransaktionen pro Jahr vergeben, sind von diesen umfangreichen Meldepflichten ausgenommen, was den Zugang zu Krediten für Kleinunternehmen erleichtern kann.
Wichtige Punkte
Kleine Finanzinstitute, die jährlich weniger als 500 Kredite an Kleinunternehmen vergeben, sind von den neuen, detaillierten Datenerfassungs- und Meldepflichten befreit.
Bei neuen Melderegeln erhalten Kreditgeber 3 Jahre Zeit zur Umsetzung und zusätzlich 2 Jahre „Schonfrist“, in denen keine Strafen bei Nichteinhaltung verhängt werden.
Ein „Kleinunternehmen“ wird für diese Meldepflichten als Einheit mit einem Bruttojahresumsatz von höchstens 1.000.000 USD definiert.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1159
Sponsor: Sen. Boozman, John [R-AR]
Startdatum: 2023-03-30