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Bundesmittel für begrenzte Online-Kurse an ausländischen Hochschulen.

Dieses Gesetz ermöglicht es US-Studenten, Bundesfinanzhilfen (wie Studentendarlehen oder Stipendien) für Programme an ausländischen Universitäten zu nutzen, die einen geringen Anteil an Fernunterricht beinhalten. Der Online-Anteil darf 12,5% des Gesamtprogramms nicht überschreiten, und der Student muss sich während des Fernunterrichts physisch in dem Land aufhalten, in dem sich die Universität befindet. Dies erweitert die Bildungsmöglichkeiten unter strengen Auflagen.
Wichtige Punkte
Studenten können nun US-Bundesfinanzhilfen für ausländische Programme nutzen, die teilweise Fernunterrichtskomponenten enthalten.
Der Fernunterrichtsanteil des Programms ist auf maximal 12,5% der gesamten Studienleistungen begrenzt.
Studenten müssen sich während des Fernunterrichts physisch im Land der ausländischen Institution aufhalten.
Ausländische Institutionen müssen ihre Fähigkeit zur effektiven Durchführung von Fernunterricht durch externe Stellen nachweisen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1168
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-04-17