Obligatorische Pläne zur Gewaltprävention am Arbeitsplatz für Gesundheits- und Sozialdienste.
Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen zur Erstellung umfassender Pläne zur Verhinderung von Gewalt am Arbeitsplatz. Ziel ist der Schutz von Pflegekräften, Ärzten und Sozialarbeitern durch die Identifizierung von Risiken, die Installation von Sicherheitsmaßnahmen (wie Alarmanlagen) und die Durchführung obligatorischer Schulungen. Dies führt zu einer sichereren Arbeitsumgebung für wichtige Dienstleister und kann die Qualität der erbrachten Dienstleistungen verbessern.
Wichtige Punkte
Krankenhäuser, Pflegeheime und soziale Einrichtungen müssen detaillierte Pläne zur Gewaltprävention unter aktiver Beteiligung der Mitarbeiter erstellen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, technische Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Alarme, Zugangskontrollen) einzuführen und Schulungen zur Gefahrenerkennung und Deeskalation anzubieten.
Mitarbeiter dürfen nicht bestraft oder diskriminiert werden, wenn sie Gewaltereignisse oder Sicherheitsbedenken melden.
Einrichtungen, die Medicare-Gelder erhalten, müssen diese neuen bundesweiten Sicherheitsstandards einhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1176
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2023-04-18