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Wiederherstellung von Rechtsansprüchen auf Versicherungen aus der Holocaust-Ära.

Dieses Gesetz stellt das Recht von Holocaust-Opfern und ihren Erben wieder her, Ansprüche aus Versicherungspolicen von 1933 bis 1945 geltend zu machen, indem es frühere Gerichtsurteile aufhebt, die diese Fälle aufgrund der föderalen Außenpolitik blockiert hatten. Begünstigte können nun Versicherer vor Bundesgerichten verklagen, um geschuldete Erlöse zurückzufordern. Das Gesetz stellt auch sicher, dass die Außenpolitik der Exekutive staatliche Gesetze zur Offenlegung dieser Policen nicht außer Kraft setzen kann.
Wichtige Punkte
Neues Klagerecht: Schafft ein Bundesklagerecht, um Versicherer auf Rückzahlung von Geldern aus Holocaust-Policen zu verklagen, selbst wenn frühere Urteile dies verhinderten.
Schadenersatz: Bei nachgewiesenem bösen Glauben des Versicherers muss das Gericht das Dreifache des geschuldeten Betrags (dreifacher Schadenersatz) zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten zusprechen.
Frist: Klagen müssen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1179
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-04-18