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Mehr Transparenz und Rabatte für Patienten im 340B-Medikamentenprogramm.

Dieses Gesetz verpflichtet Gesundheitsdienstleister, die am 340B-Medikamentenrabattprogramm teilnehmen, die vollen Rabatte, die sie auf verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, direkt an die Patienten weiterzugeben. Darüber hinaus müssen diese Einrichtungen jährlich öffentlich über ihre Arzneimittelkosten, Einnahmen und die Verwendung etwaiger Überschüsse aus dem Programm berichten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die erheblichen Rabatte den Patienten zugutekommen und die öffentliche Rechenschaftspflicht erhöht wird.
Wichtige Punkte
Krankenhäuser und Kliniken müssen sicherstellen, dass Patienten Medikamente zu einem Preis erhalten, der den Einkaufspreis der Einrichtung abzüglich zusätzlicher Rabatte nicht übersteigt.
Jährliche öffentliche Berichterstattung über Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem 340B-Programm ist für teilnehmende Einrichtungen vorgeschrieben.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1182
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2023-04-18