arrow_back Zurück zur App

Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei Organtransplantationen.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen nicht allein aufgrund ihrer Behinderung von Organtransplantationen oder damit verbundenen medizinischen Dienstleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Es verpflichtet Gesundheitsdienstleister, individuelle medizinische Bewertungen durchzuführen und das Unterstützungsnetzwerk des Patienten (Familie, Pflegekräfte) bei der Beurteilung der Eignung zu berücksichtigen. Ziel ist die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu lebensrettenden Verfahren.
Wichtige Punkte
Krankenhäuser dürfen Transplantationen oder die Aufnahme in Wartelisten nicht allein wegen einer Behinderung verweigern.
Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn ein Arzt nach individueller Untersuchung feststellt, dass die Behinderung medizinisch relevant für den Erfolg der Transplantation ist.
Anbieter müssen angemessene Anpassungen vornehmen und das Unterstützungsnetzwerk (Familie, Freunde, häusliche Pflege) bei der Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen nach der Transplantation berücksichtigen.
Betroffene können Beschwerden beim Gesundheitsministerium einreichen oder Zivilklagen vor Bundesgerichten erheben.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1183
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-04-18