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SNAP-Reform: Arbeitsaltersgrenzen und neue Armutsmaße

Das Gesetz verschärft die Anforderungen für SNAP-Empfänger, indem es die obere Altersgrenze für Arbeitsanforderungen und zeitliche Begrenzungen der Leistungen anhebt. Es führt neue Regeln für die Nutzung von EBT-Karten ein, einschließlich Benutzerlimits und Strafen für unbefugte Nutzung. Darüber hinaus schreibt der Gesetzentwurf die Schaffung eines alternativen Armutsmaßes vor, das den Wert von Sachleistungen berücksichtigt, und verlangt von den Bundesstaaten, ihren Beitrag zu den Verwaltungskosten schrittweise zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Anhebung der oberen Altersgrenze für allgemeine Arbeitsanforderungen von 60 auf 65 Jahre und Ausweitung der Altersgruppe für arbeitsfähige Erwachsene ohne Angehörige, die Zeitlimits unterliegen, von 50 auf 64 Jahre.
Einführung einer Begrenzung auf 5 autorisierte Benutzer pro EBT-Karte und Leistungssperren für Haushalte bei wiederholter unbefugter Kartennutzung.
Mandat zur Schaffung eines alternativen Armutsmaßes, das den Geldwert von Bundesleistungen (z. B. Medicaid, SNAP) als Einkommen einbezieht, während die offizielle Armutsgrenze unverändert bleibt.
Einführung der Anforderung, dass die Bundesstaaten passende Mittel für die Verwaltungskosten des SNAP-Programms bereitstellen müssen, beginnend bei 10 % und schrittweise auf 50 % ansteigend.
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Drucknummer: 118_S_1188
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-04-18