Arbeitsrechtsreform: Geheime Wahlen, Beitragsnutzung und Arbeitgeberhaftung
Dieses Gesetz reformiert das Bundesarbeitsrecht, indem es die Rechte einzelner Arbeitnehmer stärkt und die Haftung von Unternehmen neu definiert. Es schreibt geheime Wahlen für die Gewerkschaftsvertretung vor und gibt Arbeitnehmern mehr Kontrolle darüber, wofür ihre Gewerkschaftsbeiträge verwendet werden. Außerdem wird die Definition des „gemeinsamen Arbeitgebers“ verschärft, was die Haftung von Franchisegebern einschränkt.
Wichtige Punkte
Die Wahl einer Gewerkschaftsvertretung muss durch eine geheime Abstimmung erfolgen, was die Anonymität der Arbeitnehmer schützt.
Gewerkschaftsbeiträge dürfen nicht für nicht-tarifvertragliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt jährlich schriftlich zu.
Arbeitnehmer können kontrollieren, welche persönlichen Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder E-Mail) an Gewerkschaften weitergegeben werden.
Die Definition des „gemeinsamen Arbeitgebers“ wird enger gefasst, was die Haftung von Franchisegebern für die Angestellten ihrer Franchisenehmer einschränkt, es sei denn, sie üben direkte und signifikante Kontrolle aus.
Unternehmen von Indianerstämmen, die auf Stammesland tätig sind, sind von den bundesstaatlichen Arbeitsgesetzen (National Labor Relations Act) ausgenommen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1201
Sponsor: Sen. Scott, Tim [R-SC]
Startdatum: 2023-04-19