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Schutz der Bürgerrechte: Einschränkung religiöser Einwände bei Schädigung Dritter

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Bundesgesetze zum Schutz vor Diskriminierung, zur Gewährleistung des Gesundheitszugangs und zur Sicherung grundlegender Arbeitsrechte nicht durch religiöse Einwände außer Kraft gesetzt werden können. Bürger behalten vollen Zugang zu Chancengleichheit, Gesundheitsleistungen und sozialem Schutz, unabhängig von den religiösen Überzeugungen anderer Personen oder Institutionen. Das Gesetz stellt auch klar, dass Klagen wegen religiöser Freiheit nur gegen die Regierung, nicht gegen private Parteien, erhoben werden können.
Wichtige Punkte
Religiöse Einwände dürfen nicht zur Rechtfertigung von Diskriminierung oder zur Untergrabung von Bürgerrechten (z. B. Chancengleichheit oder Schutz vor Gewalt) verwendet werden.
Gewährleistung des vollen Zugangs zur Gesundheitsversorgung: Religiöse Überzeugungen können nicht als Grundlage für die Verweigerung von Zugang, Informationen oder Kostenübernahme für medizinische Leistungen dienen.
Schutz der Arbeitnehmerrechte: Arbeitgeber können religiöse Argumente nicht nutzen, um die Zahlung vorgeschriebener Löhne, die Bereitstellung von Leistungen oder die Einhaltung von Kinderschutzgesetzen zu umgehen.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Religionsfreiheit (RFRA) kann nur in Streitigkeiten mit der Regierung angewendet werden, nicht in Klagen zwischen zwei privaten Parteien.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1206
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-04-19