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EARN IT Gesetz: Mehr Kinderschutz online und neue Haftungsregeln für Plattformen.

Das Gesetz richtet eine Nationale Kommission ein, um bewährte Verfahren für Online-Dienste zur Verhinderung der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu entwickeln. Es ändert die rechtliche Immunität von Internetplattformen (Abschnitt 230), um zivil- und strafrechtliche Haftung bei vorsätzlicher, wissentlicher oder rücksichtsloser Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu ermöglichen. Gleichzeitig schützt es die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsdiensten vor einer alleinigen Haftungsgrundlage.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer Nationalen Kommission zur Entwicklung von Empfehlungen für Online-Dienste zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern (z. B. durch Alterskontrollen und Berichterstattung).
Ersetzung des Begriffs „Kinderpornografie“ durch „Material über sexuellen Kindesmissbrauch“ (Child Sexual Abuse Material) in zahlreichen Bundesgesetzen.
Einschränkung der Immunität von Internetplattformen (Abschnitt 230) in Fällen, die die vorsätzliche, wissentliche oder rücksichtslose Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch betreffen.
Verlängerung der Mindestaufbewahrungsfrist für gemeldete Inhalte an die CyberTipline von 90 Tagen auf 1 Jahr, um Ermittlungen zu unterstützen.
Klarstellung, dass die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allein keine Grundlage für die Haftung eines Dienstanbieters darstellt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1207
Sponsor: Sen. Graham, Lindsey [R-SC]
Startdatum: 2023-04-19