Reform der Einwanderungshaft: Neue Standards, Ausstieg aus Privatanstalten und Isolationsverbot.
Dieses Gesetz schreibt strenge neue Standards für alle Einwanderungshafteinrichtungen vor, verlangt jährliche unangekündigte Inspektionen und sieht harte Strafen, einschließlich Vertragsbeendigung, für Einrichtungen vor, die die Gesundheit oder Rechte der Häftlinge nicht schützen. Entscheidend ist, dass die Nutzung privater, gewinnorientierter Hafteinrichtungen und lokaler Gefängnisse innerhalb von drei Jahren eingestellt wird. Zudem wird eine Freilassungsvermutung eingeführt und gemeinschaftsbasierte Alternativen zur Haft erweitert.
Wichtige Punkte
Private, gewinnorientierte Hafteinrichtungen und lokale Gefängnisse dürfen Einwanderer innerhalb von drei Jahren nicht mehr festhalten.
Einführung strenger Mindeststandards für alle Hafteinrichtungen, mit obligatorischen, öffentlichen Inspektionsberichten.
Die Inhaftierung von Kindern (unter 18 Jahren) in ICE-Einrichtungen ist verboten, ebenso wie die Einzelhaft (Isolationshaft).
Es gilt die Vermutung der Freilassung; Inhaftierung ist nur zulässig, wenn eindeutige Beweise für Fluchtgefahr oder eine Gefahr für die Gemeinschaft vorliegen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1208
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-04-19