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Inflationsausgleich bei Kapitalerträgen: Weniger Steuern auf langfristige Gewinne.

Dieses Gesetz führt einen Mechanismus ein, um die Anschaffungskosten bestimmter Vermögenswerte – wie Aktien, Immobilien und digitale Vermögenswerte (Kryptowährungen) – bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer inflationsbereinigt zu berücksichtigen, sofern diese länger als drei Jahre gehalten wurden. Bürger zahlen somit nur Steuern auf den tatsächlichen Gewinn, nicht auf den durch die Inflation verursachten Wertzuwachs. Ziel ist die Entlastung langfristiger Anleger.
Wichtige Punkte
Die Kapitalertragssteuer wird auf der Grundlage inflationsbereinigter Kosten berechnet, wodurch der steuerpflichtige Gewinn effektiv gesenkt wird.
Die Entlastung gilt für langfristige Anlagen (über 3 Jahre Haltedauer) in Aktien, Immobilien und digitalen Vermögenswerten.
Um die Anpassung zu nutzen, müssen Steuerzahler schriftliche Belege über den ursprünglichen Kaufpreis des Vermögenswerts vorlegen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1225
Sponsor: Sen. Cruz, Ted [R-TX]
Startdatum: 2023-04-20