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Studentenhilfe: Familienbetriebe und Kleinunternehmen zählen nicht mehr als Vermögen.

Dieses Gesetz ändert die Berechnung der Anspruchsberechtigung für staatliche Studienbeihilfen (FAFSA). Der Wert von Familienbetrieben und kleinen Familienunternehmen (bis zu 100 Mitarbeiter) wird nicht mehr zum Familienvermögen gezählt. Dies soll die Chancen von Studenten aus solchen Familien auf höhere finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung verbessern und den Zugang zur Hochschulbildung erleichtern.
Wichtige Punkte
Der Wert eines Familienbetriebs, auf dem die Familie wohnt, wird bei der Beurteilung der Studienbeihilfe nicht berücksichtigt.
Der Wert eines kleinen Familienunternehmens (bis zu 100 Mitarbeiter) wird vom Vermögen ausgenommen, was zu potenziell höherer finanzieller Unterstützung führt.
Diese Änderung entlastet Familien, die erhebliche Vermögenswerte in Geschäftsvermögen halten, aber möglicherweise Schwierigkeiten haben, die Studiengebühren zu bezahlen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1237
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2023-04-20