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Strafmilderung bei Crack-Delikten: Neue Chance für Verurteilte vor 2010.

Dieses Gesetz erweitert die Berechtigung zur Strafminderung für Personen, die vor 2010 wegen bestimmter Crack-Kokain-Delikte verurteilt wurden. Es korrigiert ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das zuvor viele geringfügige Straftäter von der Möglichkeit ausgeschlossen hatte, eine kürzere Haftstrafe zu beantragen. Tausende von Betroffenen erhalten nun die Chance, eine gerichtliche Überprüfung und Reduzierung ihrer Haftstrafe auf der Grundlage der milderen Strafstandards von 2010 zu beantragen.
Wichtige Punkte
Personen, die vor 2010 wegen spezifischer Crack-Kokain-Delikte verurteilt wurden, können nun eine Strafminderung beantragen.
Die Änderung schließt ausdrücklich auch geringfügige Straftäter ein, denen zuvor die Möglichkeit zur Strafmilderung verwehrt wurde.
Gerichte müssen Anträge auf Strafminderung, die zuvor aufgrund der Nichteignung des Delikts abgelehnt wurden, erneut prüfen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1247
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2023-04-20