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Arzneimittelpreistransparenz: Pflicht zur Offenlegung der Kosten in Verbraucherwerbung.

Das Gesetz schreibt vor, dass Direktwerbung für verschreibungspflichtige Medikamente den Großhandelsanschaffungspreis (WAC) für eine 30-Tage-Versorgung offenlegen muss. Dies soll Bürgern helfen, ihre tatsächlichen Kosten besser einzuschätzen, insbesondere wenn sie hohe Selbstbehalte in ihrer Krankenversicherung haben. Ziel ist es, informierte Entscheidungen zu fördern und den Wettbewerb zu stärken.
Wichtige Punkte
Hersteller müssen den Großhandelsanschaffungspreis (WAC) für 30 Tage in jeder Direktwerbung für Verbraucher angeben.
Diese Transparenz ermöglicht es Verbrauchern, die Kosten eines Medikaments vor der Verschreibung zu kennen.
Medikamente mit einem WAC unter 35 USD pro 30 Tage sind von dieser Offenlegungspflicht ausgenommen.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen zivilrechtliche Geldstrafen von bis zu 100.000 USD pro Verstoß.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1250
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2023-04-20