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Krankenversicherung für Bundesbedienstete muss Kinderwunschbehandlungen (IVF) abdecken.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Krankenversicherungspläne für Bundesbedienstete (FEHB) Leistungen für assistierte Reproduktionsbehandlungen einschließen müssen. Dies bedeutet, dass Bundesangestellte und ihre Familien finanziellen Zugang zu Verfahren wie In-vitro-Fertilisation (IVF) und Insemination erhalten, was die Kosten für die Familiengründung erheblich senkt. Die neuen Deckungsanforderungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
Wichtige Punkte
Obligatorische Aufnahme von Leistungen für assistierte Reproduktionsbehandlungen (einschließlich IVF) in die Krankenversicherungspläne der Bundesbediensteten.
Die Deckung umfasst Insemination, In-vitro-Fertilisation und die Konservierung von Keimzellen.
Die Änderung betrifft Bundesbedienstete und ihre Familien und erleichtert den Zugang zu teuren Fruchtbarkeitsbehandlungen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1262
Sponsor: Sen. Duckworth, Tammy [D-IL]
Startdatum: 2023-04-25