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Transparenz bei Arzneimittelpreisen: Verbot unfairer Praktiken von Apotheken-Leistungsmanagern

Das Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz in der Branche der Apotheken-Leistungsmanager (PBM) zu erhöhen. Es verbietet unfaire Preisgestaltungspraktiken, wie das Einbehalten der Differenz zwischen dem dem Krankenversicherungsplan berechneten Betrag und der an die Apotheke gezahlten Summe, es sei denn, der PBM gibt 100% der Rabatte und Preisnachlässe weiter. Es führt auch eine vollständige Offenlegung von Kosten, Preisen und Gebühren ein und schützt Whistleblower.
Wichtige Punkte
Verbot von Preisdifferenzen: PBMs dürfen Krankenversicherungen nicht mehr für ein Medikament berechnen, als sie der Apotheke zahlen, es sei denn, sie geben 100% der Preisnachlässe weiter.
Umfassende Offenlegung: PBMs müssen Krankenversicherungen und Apotheken vollständige Informationen über Kosten, Preise, Erstattungen und alle Gebühren offenlegen.
Schutz für Apotheken: Willkürliche oder betrügerische Rückforderungen (Clawbacks) von Erstattungszahlungen an Apotheken sind verboten, außer bei Betrug, Vertragsverletzung oder nicht erbrachten Leistungen.
Whistleblower-Schutz: Mitarbeiter, die Verstöße melden, sind vor Kündigung oder anderen negativen Maßnahmen geschützt und haben Anspruch auf Entschädigung.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_127
Sponsor: Sen. Cantwell, Maria [D-WA]
Startdatum: 2023-01-26