Verantwortlichkeit von USDA-Auftragnehmern: Offenlegung von Arbeitsrechtsverstößen
Dieses Gesetz verlangt von Unternehmen, die Verträge mit dem Landwirtschaftsministerium (USDA) abschließen, dem Arbeitsminister jährlich alle administrativen Entscheidungen oder Urteile bezüglich Verstößen gegen bestimmte Arbeitsgesetze, einschließlich Kinderarbeit und Sicherheitsvorschriften, offenzulegen. Unternehmen, bei denen schwerwiegende, wiederholte oder weit verbreitete Verstöße festgestellt wurden, können auf eine Liste von Unternehmen gesetzt werden, die für USDA-Verträge nicht in Frage kommen. Darüber hinaus wird das USDA keine Fleisch- oder Geflügelinspektionen in Einrichtungen durchführen, die Unternehmen auf dieser Liste gehören.
Wichtige Punkte
USDA-Auftragnehmer müssen offenlegen, ob in den vorangegangenen 3 Jahren Entscheidungen bezüglich Arbeitsrechtsverstößen gegen sie ergangen sind.
Der Arbeitsminister erstellt eine Liste von Unternehmen, die aufgrund schwerwiegender oder wiederholter Verstöße für USDA-Verträge nicht in Frage kommen.
Unternehmen auf der Liste sind für das betreffende Jahr und die folgenden 4 Jahre von USDA-Verträgen ausgeschlossen.
Das USDA wird keine Fleisch- oder Geflügelinspektionen in Einrichtungen durchführen, die Unternehmen auf der Ausschlussliste gehören.
Die wissentliche Unterlassung der erforderlichen Offenlegung wird als Straftat nach dem U.S. Code behandelt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1288
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-04-25