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Wohnschutz für Überlebende: Diskriminierungsverbot aufgrund des Opferstatus bei Wohnraum.

Dieses Gesetz erweitert das Bundesgesetz über faires Wohnen (Fair Housing Act) und fügt Überlebende von häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt und Menschenhandel als geschützte Gruppe hinzu. Dies bedeutet, dass Vermieter und Kreditgeber einer Person die Wohnung oder Finanzierung nicht verweigern dürfen, nur weil sie Opfer dieser Verbrechen ist. Ziel ist es, sichere Unterkünfte für Menschen auf der Flucht vor Gewalt zu gewährleisten und ein großes Hindernis für ihre Genesung zu beseitigen.
Wichtige Punkte
Überlebende von häuslicher und sexueller Gewalt sowie Menschenhandel erhalten einen geschützten Status, der Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum, Miete und Finanzierung verhindert.
Vermieter dürfen die Miete nicht verweigern oder jemanden räumen, nur weil es einen Gewaltvorfall, eine Schutzanordnung oder einen früheren Aufenthalt in einem Frauenhaus gab.
Staatliche Programme dürfen nun gezielte Wohnbeihilfen speziell für Überlebende anbieten, ohne gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen.
Es werden Strafen für die Einschüchterung oder Bedrohung von Überlebenden eingeführt, um sie an der Ausübung ihrer fairen Wohnrechte zu hindern.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1293
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2023-04-26