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Verlängerung der Pachtverträge für Stammesland auf 99 Jahre.

Dieses Gesetz fördert die Wirtschaftsentwicklung auf Stammesland, indem es die maximale Pachtdauer für gewerbliche und private Zwecke auf 99 Jahre verlängert. Indianische Stämme erhalten zudem mehr Autonomie: Sie können Wegerechte (für Infrastruktur) selbst genehmigen, ohne die langwierigen Genehmigungsverfahren der Bundesregierung durchlaufen zu müssen. Dies soll Investitionen stabilisieren und Geschäftsmöglichkeiten auf Stammesgebieten verbessern.
Wichtige Punkte
Die maximale Pachtdauer für Stammesland (für Gewerbe, Wohnen, Bildung) wird auf 99 Jahre verlängert, was langfristige Investitionen sichert.
Indianische Stämme dürfen Wegerechte (z. B. für Versorgungsleitungen oder Straßen) auf ihrem Land selbst genehmigen, sofern sie über genehmigte Umweltvorschriften verfügen.
Das Genehmigungsverfahren der Stämme für Wegerechte ist von wichtigen bundesstaatlichen Umweltgesetzen (wie NEPA) ausgenommen, um Infrastrukturprojekte zu beschleunigen.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1322
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]
Startdatum: 2023-04-26