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Stärkere Kontrolle über Kreditdaten: Obligatorische Zustimmung zur Weitergabe von Berichten.

Das Gesetz gibt Bürgern deutlich mehr Kontrolle über ihre Kreditauskünfte, indem es eine ausdrückliche, informierte Zustimmung verlangt, bevor Kreditauskunfteien Daten für Kredit- oder Versicherungszwecke weitergeben dürfen. Dies ändert die bisherige Praxis, da Unternehmen Ihre Kredithistorie nicht mehr automatisch ohne Ihre aktive Zustimmung einsehen können. Es werden auch kostenlose und schnelle Methoden zur Verwaltung dieser Zustimmung eingeführt und die Datensicherheit erhöht.
Wichtige Punkte
Ausdrückliche Zustimmung erforderlich: Kreditauskunfteien müssen Ihre aktive, informierte Zustimmung einholen, bevor sie Ihren Kreditbericht an Banken oder Versicherungen weitergeben.
Keine automatische Weitergabe für Werbung: Ihre Daten werden nicht mehr automatisch für Listen mit unaufgeforderten Kredit- oder Versicherungsangeboten verwendet; Sie müssen sich aktiv dafür entscheiden (Opt-in).
Kostenlose Verwaltung und Sicherheit: Auskunfteien dürfen keine Gebühren für die Verwaltung Ihrer Zustimmung erheben und müssen angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1327
Sponsor: Sen. Reed, Jack [D-RI]
Startdatum: 2023-04-26