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Freizeitgebühren bleiben vor Ort: Bessere Pflege von Erholungsgebieten.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verwaltung und Instandhaltung von Erholungsgebieten, insbesondere an Seen, die vom Army Corps of Engineers verwaltet werden, zu verbessern. Es erlaubt lokalen öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen, diese Einrichtungen zu verwalten und bis zu 100 % der erhobenen Nutzungsgebühren für Betrieb und Wartung einzubehalten. Wichtig ist, dass mindestens 80 % der direkt vom Corps erhobenen Gebühren wieder in die spezifische Anlage investiert werden müssen, um den Besuchern direkt zugute zu kommen.
Wichtige Punkte
Lokale gemeinnützige Organisationen und öffentliche Stellen können Freizeitanlagen verwalten und bis zu 100 % der Gebühren für die Instandhaltung behalten.
Mindestens 80 % der vom Army Corps of Engineers erhobenen Gebühren müssen direkt für die Wartung des spezifischen Erholungsortes verwendet werden.
Die Einnahmen aus den Gebühren müssen die jährliche Bundesfinanzierung ergänzen und dürfen diese nicht ersetzen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1358
Sponsor: Sen. Cramer, Kevin [R-ND]
Startdatum: 2023-04-27