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Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit: Wiederherstellung des Klagerechts für Arbeitnehmer und Verbraucher.

Dieses Gesetz erklärt Klauseln in Verträgen (Arbeits-, Verbraucherverträge) für ungültig, die Bürger dazu zwingen, zukünftige Streitigkeiten ausschließlich durch private Schiedsverfahren zu lösen. Arbeitnehmer und Verbraucher erhalten dadurch das Recht zurück, Unternehmen vor Gericht zu verklagen, einschließlich der Teilnahme an Sammelklagen, in Fällen von Beschäftigung, Bürgerrechten, Verbraucher- und Kartellstreitigkeiten. Die Gültigkeit dieser Klauseln wird von einem Gericht und nicht von einem Schiedsrichter entschieden.
Wichtige Punkte
Wiederherstellung des Klagerechts: Unternehmen können Sie nicht mehr zur Schiedsgerichtsbarkeit bei zukünftigen Streitigkeiten über Arbeit, Käufe, Diskriminierung oder Bürgerrechte zwingen.
Sammelklagen erlaubt: Klauseln, die Arbeitnehmer und Verbraucher daran hindern, sich Sammelklagen gegen große Unternehmen anzuschließen, sind nun verboten.
Erhöhter Schutz am Arbeitsplatz: Gilt für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Bezahlung oder Kündigung, unabhängig davon, ob Sie Angestellter oder unabhängiger Auftragnehmer sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1376
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2023-04-27