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Bundesweites Verbot von Schalldämpfern für Schusswaffen und Rückkaufprogramm

Das Gesetz führt ein landesweites Verbot des Imports, Verkaufs und Besitzes von Schalldämpfern und Mündungsfeuerdämpfern für Schusswaffen für die meisten Bürger ein. Aktuelle Besitzer dieser Geräte haben 90 Tage Zeit, sie im Rahmen eines staatlichen Rückkaufprogramms abzugeben, um Entschädigung zu erhalten und Strafen zu vermeiden. Ziel ist es, den Zugang zu Zubehörteilen, die den Schusslärm reduzieren, einzuschränken.
Wichtige Punkte
Besitzverbot: 90 Tage nach Inkrafttreten wird der private Besitz, Verkauf oder die Übertragung von Schalldämpfern für Schusswaffen illegal.
Rückkaufprogramm: Die Regierung muss ein 90-tägiges Programm einrichten, um diese Geräte von Bürgern gegen finanzielle Entschädigung zurückzukaufen.
Ausnahmen: Das Verbot gilt nicht für qualifizierte Strafverfolgungsbeamte (Bundes-, Landes- und Campuspolizei) und Sicherheitspersonal von Atomanlagen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1383
Sponsor: Sen. Menendez, Robert [D-NJ]
Startdatum: 2023-04-27