Schutz für lebende Organspender: Versicherungsschutz und Anspruch auf Arbeitsfreistellung.
Dieses Gesetz schützt Personen, die Organe spenden, vor Diskriminierung durch Versicherungsunternehmen. Es verbietet Versicherern, die Deckung zu verweigern oder Prämien für Lebens-, Invaliditäts- oder Langzeitpflegeversicherungen allein aufgrund des Status als lebender Spender zu erhöhen. Wichtig ist, dass die Genesung nach einer Organspendeoperation nun ausdrücklich unter das FMLA fällt und somit einen geschützten Urlaubsanspruch gewährleistet.
Wichtige Punkte
Versicherer dürfen lebende Organspender bei Lebens-, Invaliditäts- oder Langzeitpflegeversicherungen nicht diskriminieren oder Prämien erhöhen.
Die Genesung nach einer Organspendeoperation gilt nun offiziell als „ernsthafter Gesundheitszustand“ und berechtigt zu einem geschützten FMLA-Urlaub.
Öffentliche Informationsmaterialien werden aktualisiert, um über die Rechte der Spender und die Auswirkungen der Spende auf den Versicherungsschutz aufzuklären.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1384
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2023-04-27