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Einschränkung der Rolle von Bundesbehörden bei der Wählerregistrierung und -mobilisierung.

Dieses Gesetz verbietet Bundesbehörden die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen zur Durchführung von Wählerregistrierungs- oder Mobilisierungsaktivitäten auf Behördengeländen oder Websites. Es verzögert oder stoppt auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlzugangs gemäß der Durchführungsverordnung 14019, bis bestimmte Berichte vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass Bürger möglicherweise weniger Möglichkeiten haben, direkte Unterstützung bei der Wählerregistrierung über Bundesstellen zu erhalten.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen keine Vereinbarungen mit externen Gruppen zur Wählerregistrierung oder Verteilung von Wahlmaterialien treffen.
Die Umsetzung der Durchführungsverordnung zur Förderung des Wahlzugangs wird bis zur Vorlage spezifischer Berichte verzögert oder ausgesetzt.
Mittel aus dem Federal Work-Study-Programm dürfen nicht mehr für Wählerregistrierungs- oder Mobilisierungsaktivitäten verwendet werden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1398
Sponsor: Sen. Budd, Ted [R-NC]
Startdatum: 2023-05-02