Bundesgefängnisaufsicht: Obligatorische Inspektionen und neuer Bürgerbeauftragter für Rechenschaftspflicht.
Das Gesetz führt obligatorische, regelmäßige Inspektionen von Bundesgefängnissen durch den Generalinspektor ein, um Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Haftbedingungen zu bewerten. Es schafft auch einen unabhängigen Bürgerbeauftragten (Ombudsman), der vertrauliche Beschwerden von Inhaftierten, deren Familien und Mitarbeitern über Missbrauch und Missmanagement entgegennimmt. Dies bietet den Bürgern einen neuen, externen Mechanismus zur Überwachung und Rechenschaftspflicht im Bundesgefängnissystem.
Wichtige Punkte
Einführung obligatorischer, öffentlicher Inspektionen von Bundesgefängnissen zur Bewertung von Bedingungen, medizinischer Versorgung, Sicherheit und Personalstärke.
Einrichtung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten (Ombudsman) zur Entgegennahme vertraulicher Beschwerden von Inhaftierten, deren Familien und Personal.
Gewährleistung des vertraulichen Zugangs zu Insassen und Dokumenten für den Generalinspektor und den Bürgerbeauftragten, wobei die Kommunikation nicht überwacht werden darf.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1401
Sponsor: Sen. Ossoff, Jon [D-GA]
Startdatum: 2023-05-02