Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit bei Rassen- und Herkunftsdiskriminierung.
Dieses Gesetz ermöglicht es Bürgern, die Rassendiskriminierung, Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe oder nationaler Herkunft geltend machen, ihre Ansprüche vor einem öffentlichen Gericht zu verfolgen, anstatt zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit gezwungen zu werden. Dies gibt den Betroffenen die Wahlfreiheit, auch wenn sie zuvor einen Vertrag unterzeichnet hatten, der dies ausschloss. Gerichte entscheiden über die Gültigkeit von Schiedsklauseln in diesen spezifischen Diskriminierungsfällen.
Wichtige Punkte
Personen, die Rassendiskriminierung geltend machen, können nun ein Gericht anstelle einer obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit wählen.
Vorab unterzeichnete Vereinbarungen, die zur Schiedsgerichtsbarkeit zwingen, sind in diesen Diskriminierungsfällen ungültig, wenn die betroffene Person den Gerichtsweg wählt.
Die Zuständigkeit und Gültigkeit der Schiedsvereinbarung wird von einem Gericht und nicht von einem Schiedsrichter entschieden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1408
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-05-02