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Behörden müssen drei alte Vorschriften für jede neue Regelung aufheben.

Dieser Gesetzentwurf führt eine „Drei-für-Eins“-Regel für Bundesbehörden ein. Bevor eine Behörde eine neue Vorschrift erlassen kann, die Kosten oder Pflichten für Bürger oder Unternehmen mit sich bringt, muss sie mindestens drei bestehende Vorschriften aufheben. Bei großen, kostspieligen Vorschriften dürfen die Kosten der neuen Regel die Kosten der aufgehobenen Regeln nicht überschreiten, um die Gesamtbelastung durch Vorschriften zu reduzieren.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen drei bestehende Vorschriften aufheben, bevor sie eine neue Regelung erlassen dürfen, die nichtstaatliche Personen oder lokale Regierungen betrifft.
Wird eine große, kostspielige Regelung eingeführt, müssen ihre Kosten geringer oder gleich den Gesamtkosten der drei aufgehobenen Regeln sein.
Das Gesetz verlangt regelmäßige Berichte über die Gesamtzahl der geltenden Vorschriften und deren geschätzte wirtschaftliche Kosten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1419
Sponsor: Sen. Schmitt, Eric [R-MO]
Startdatum: 2023-05-03