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Steuererleichterung für gemeinnützige Finanzierung studentischer Wohnheime.

Dieses Gesetz ändert die Steuerregeln, um gemeinnützigen Organisationen zu erlauben, Renovierungen und Bau von Studentenwohnheimen zu finanzieren, ohne ihren steuerbefreiten Status zu verlieren. Dies gilt auch für Immobilien von Studentenorganisationen, sofern sie hauptsächlich Vollzeitstudenten beherbergen. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierung der studentischen Wohninfrastruktur.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen dürfen nun Zuschüsse für Kapitalverbesserungen und Instandhaltung von Studentenwohnheimen gewähren und behalten dabei ihren Steuerbefreiungsstatus.
Diese Zuschüsse müssen für bauliche Verbesserungen verwendet werden, dürfen aber nicht für Fitnessanlagen ausgegeben werden.
Die Änderung erleichtert die Beschaffung von Mitteln zur Verbesserung der Wohnbedingungen von Studenten unter Beibehaltung der Steuervorteile für Spender.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1420
Sponsor: Sen. Cardin, Benjamin L. [D-MD]
Startdatum: 2023-05-03