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Schutz von Landwirten vor den Kosten der PFAS-Sanierung.

Dieses Gesetz schützt Landwirte und landwirtschaftliche Erzeuger vor der finanziellen Haftung für die Kosten der Umweltsanierung von bestimmten PFAS-Chemikalien gemäß dem Bundesumweltgesetz (CERCLA). Diese Befreiung gilt, es sei denn, der Landwirt handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich. Ziel ist es, die finanzielle Belastung und das rechtliche Risiko für den Agrarsektor im Zusammenhang mit diesen Umweltsanierungskosten zu verringern.
Wichtige Punkte
Landwirte sind von der Haftung für Sanierungskosten im Zusammenhang mit bestimmten PFAS-Stoffen gemäß dem Superfund-Gesetz (CERCLA) befreit.
Dieser Schutz gilt nicht, wenn der Landwirt grob fahrlässig oder vorsätzlich die Freisetzung dieser Stoffe verursacht hat.
Das Gesetz zielt darauf ab, das finanzielle Risiko für Personen, die in der Produktion oder Ernte landwirtschaftlicher Produkte tätig sind, zu begrenzen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1427
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2023-05-03