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Schutz für Abfallwirtschaftsbetriebe vor PFAS-Haftung.

Dieses Gesetz befreit Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen und Kompostierungsbetrieben von der finanziellen Haftung gemäß dem Superfund-Gesetz (CERCLA) für die Kosten der Beseitigung bestimmter PFAS-Chemikalien. Dieser Schutz gilt, solange die Unternehmen die geltenden Genehmigungen und Vorschriften eingehalten haben. Ziel ist es, die Kontinuität der Abfalldienste zu gewährleisten, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Wichtige Punkte
Abfallwirtschafts- und Kompostierungsanlagen sind von Superfund-Klagen wegen PFAS-Kontamination befreit, wenn sie die bestehenden Genehmigungen einhalten.
Die Befreiung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.
Die Maßnahme soll den Abfallwirtschaftssektor stabilisieren, der Abfälle mit PFAS verarbeitet, die von Bürgern erzeugt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1429
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2023-05-03