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Schutz von Wasserversorgern vor PFAS-Haftungsklagen zur Stabilisierung der Kosten.

Dieses Gesetz soll öffentliche und private Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen vor der Haftung nach Bundesrecht (CERCLA) für die Freisetzung von PFAS-Chemikalien schützen. Ziel ist es, hohe Rechtskosten zu vermeiden, die andernfalls über höhere Wasserrechnungen an die Bürger weitergegeben würden. Die Befreiung gilt nur, wenn die Anlagen gesetzeskonform und ohne grobe Fahrlässigkeit arbeiten.
Wichtige Punkte
Wasser- und Abwasseranlagen sind von der finanziellen Haftung für PFAS-Sanierungskosten gemäß dem Bundesgesetz (CERCLA) befreit.
Dies soll die Wasserpreise für Verbraucher stabilisieren, indem Versorgungsunternehmen vor teuren Rechtsstreitigkeiten geschützt werden.
Die Befreiung gilt nur bei Einhaltung aller geltenden Gesetze; grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten führen weiterhin zur Haftung.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1430
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2023-05-03