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Flughäfen von Haftung für PFAS-Löschschaum-Verunreinigungen befreit.

Dieses Gesetz befreit Flughafenbetreiber von der finanziellen Verantwortung für die Beseitigung bestimmter PFAS-Verunreinigungen (bekannt als „ewige Chemikalien“) gemäß dem US-Umweltgesetz (CERCLA). Die Befreiung gilt nur, wenn die Verunreinigung durch den Einsatz von Löschschaum verursacht wurde, der zur Einhaltung der Flugsicherheitsvorschriften zwingend vorgeschrieben war. Dies verschiebt die potenzielle finanzielle Last für die Sanierung dieser Umweltgifte.
Wichtige Punkte
Flughafenbetreiber müssen keine Kosten für die Beseitigung von PFAS-Chemikalien tragen, die durch vorgeschriebenen Löschschaum freigesetzt wurden.
Die Befreiung gilt nur, wenn der Schaum gemäß den Standards der Luftfahrtbehörde (FAA) verwendet wurde.
Haftung bleibt bestehen bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Flughafenbetreibers.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1433
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2023-05-03