Bundesauftragnehmer müssen Beziehungen zur chinesischen Regierung offenlegen.
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Bundesaufträge anstreben, alle kommerziellen Beziehungen zur chinesischen Regierung, der KPCh oder dem chinesischen Militär offenzulegen, einschließlich Verträgen aus den letzten drei Jahren. Diese Informationen werden in einer neuen öffentlichen Datenbank gespeichert. Ziel ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei öffentlichen Ausgaben zu erhöhen und den Bürgern Einblick in die ausländischen Beziehungen der Auftragnehmer zu geben.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, müssen aktuelle und frühere Verträge (der letzten drei Jahre) mit chinesischen staatlich verbundenen Stellen offenlegen.
Eine neue öffentliche Datenbank wird eingerichtet, damit Bürger einsehen können, welche Bundesauftragnehmer Geschäftsbeziehungen zu China unterhalten.
Die Offenlegungspflicht gilt auch für Subunternehmer der ersten Ebene und verbundene Unternehmen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_145
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-01-30