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Gesetz für fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen: Verbot kostentreibender Vertragsklauseln.

Dieses Gesetz verbietet spezifische Klauseln in Verträgen zwischen Krankenversicherungen und medizinischen Anbietern, die den Wettbewerb einschränken und die Gesundheitskosten in die Höhe treiben. Krankenkassen erhalten die Flexibilität, Patienten zu qualitativ besseren und kostengünstigeren Anbietern zu leiten und Anreize dafür zu bieten. Ziel ist es, die Gesundheitskosten für Bürger durch mehr Transparenz und Flexibilität in den Netzwerken zu senken.
Wichtige Punkte
Versicherer dürfen Patienten nun ermutigen, kostengünstigere oder qualitativ bessere medizinische Einrichtungen zu nutzen (z. B. durch niedrigere Zuzahlungen).
Verträge, die Versicherer zwingen, hohe Tarife zu zahlen oder Verträge mit unerwünschten verbundenen Unternehmen abzuschließen, sind verboten.
Diese Änderungen sollen den Wettbewerb auf dem Markt stärken und potenziell zu niedrigeren Behandlungskosten und Prämien führen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1451
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-05-04