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Waffensicherheit: Bundesbehörde darf Sicherheitsstandards für Schusswaffen festlegen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Schusswaffen (Pistolen, Revolver) rechtlich als normale Konsumgüter neu zu definieren. Bei Inkrafttreten würde die Bundeskommission für die Sicherheit von Konsumgütern (CPSC) die Befugnis erhalten, verbindliche Sicherheitsstandards für Waffen festzulegen und möglicherweise unsichere Modelle zurückzurufen. Dies könnte zu neuen Anforderungen an Sicherheitsmerkmale bei neu hergestellten Waffen führen, was die Sicherheit erhöhen soll.
Wichtige Punkte
Schusswaffen werden nicht länger von der Definition des "Konsumguts" im Bundesgesetz ausgenommen.
Die CPSC erhält die Befugnis, obligatorische Sicherheitsstandards für Waffenhersteller zu erlassen.
Mögliche Einführung neuer Anforderungen an die Konstruktion und Sicherheitsvorrichtungen von Pistolen und Revolvern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1460
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-05-04