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Bundesangestellte werden "At-Will": Ende des Kündigungsschutzes.

Dieses Gesetz ändert den Beschäftigungsstatus der meisten Bundesangestellten in der Exekutive zu "At-Will" (Beschäftigung nach Belieben). Dies bedeutet, dass Mitarbeiter aus jedem Grund, gutem, schlechtem oder gar keinem, entlassen werden können, was ihre Arbeitsplatzsicherheit stark einschränkt. Die Merit Systems Protection Board (MSPB), die Hauptbeschwerdestelle für Bundesbedienstete, wird abgeschafft.
Wichtige Punkte
Die meisten Bundesbediensteten verlieren ihren Kündigungsschutz und können ohne Angabe von Gründen entlassen werden.
Das Merit Systems Protection Board (MSPB), die zentrale Beschwerdeinstanz für Bundesangestellte, wird aufgelöst.
Beschwerden wegen Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower werden an die Berufungsgerichte oder die EEOC weitergeleitet.
Ziel ist die Vereinfachung der Entlassung leistungsschwacher Mitarbeiter, was jedoch die Stabilität des öffentlichen Dienstes verringert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1496
Sponsor: Sen. Scott, Rick [R-FL]
Startdatum: 2023-05-09