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Verbot der Finanzierung von Drogenpfeifen durch Bundesmittel für Suchtbehandlung.

Das Gesetz verbietet die Verwendung von Bundesmitteln, die für die Behandlung von Substanzgebrauchsstörungen vorgesehen sind, für den Kauf oder die Verteilung von Pfeifen oder zylindrischen Gegenständen, die zum Rauchen illegaler Substanzen bestimmt sind. Dies bedeutet, dass staatlich finanzierte Suchtbehandlungsprogramme diese Art von Zubehör nicht mehr im Rahmen ihrer Dienstleistungen bereitstellen dürfen. Ziel ist es, die Verwendung von Bundesgeldern zur Unterstützung des Konsums illegaler Drogen zu unterbinden.
Wichtige Punkte
Bundesmittel für die Suchtbehandlung dürfen nicht für den Kauf oder die Verteilung von Pfeifen zum Rauchen illegaler Drogen verwendet werden.
Diese Änderung schränkt die Art der Dienstleistungen ein, die von bestimmten staatlich finanzierten Programmen zur Suchtbekämpfung angeboten werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1520
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-05-10