Erweiterter Schutz für Whistleblower: Auftragnehmer melden Fehlverhalten der Regierung.
Dieses Gesetz stärkt den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für Personen, die Misswirtschaft, Betrug oder Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Bundesaufträgen, insbesondere beim Verteidigungsministerium und der NASA, melden. Der Schutz wird auf Auftragnehmer, Subunternehmer und deren Mitarbeiter ausgeweitet. Es verbietet Schiedsvereinbarungen, die Whistleblower daran hindern, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, und fördert die Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher Gelder.
Wichtige Punkte
Der Schutz vor Vergeltung erstreckt sich nun auf Auftragnehmer, Subunternehmer und Personen, die persönliche Dienstleistungen für die Bundesregierung erbringen.
Personen sind geschützt, wenn sie sich weigern, eine Anweisung zu befolgen, die einen Verstoß gegen Gesetze im Zusammenhang mit einem Bundesvertrag darstellen würde.
Vorab-Schiedsvereinbarungen, die Whistleblower zwingen, auf ihre Rechte zu verzichten, sind ungültig und nicht durchsetzbar.
Bundesbeamte, die Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower fordern, können disziplinarisch belangt werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1524
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2023-05-10