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Vereinfachung der Bundeslandplanung: Begrenzung obligatorischer Umweltkonsultationen.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Verwaltung von Bundeswäldern und Bundesländern. Es begrenzt die Notwendigkeit für Bundesbehörden, bestehende Landnutzungspläne erneut auf den Schutz gefährdeter Arten zu überprüfen, selbst wenn neue Informationen über Arten oder Lebensräume auftauchen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse für Projekte auf diesen Gebieten zu beschleunigen, sofern die Pläne selbst keine unmittelbaren physischen Auswirkungen vor Ort haben.
Wichtige Punkte
Verwaltungspläne für Bundesländer (Wälder, Weideland) gelten nicht mehr automatisch als „fortlaufende Bundesmaßnahmen“, was die Umsetzung beschleunigen kann.
Behörden müssen Umweltkonsultationen für Pläne ohne direkte Auswirkungen vor Ort nicht erneut einleiten, selbst wenn neue gefährdete Arten gelistet werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1540
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2023-05-10