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Vereinfachung der Bundeslandplanung: Begrenzung obligatorischer Umweltkonsultationen.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Verwaltung von Bundeswäldern und Bundesländern. Es begrenzt die Notwendigkeit für Bundesbehörden, bestehende Landnutzungspläne erneut auf den Schutz gefährdeter Arten zu überprüfen, selbst wenn neue Informationen über Arten oder Lebensräume auftauchen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse für Projekte auf diesen Gebieten zu beschleunigen, sofern die Pläne selbst keine unmittelbaren physischen Auswirkungen vor Ort haben.
Wichtige Punkte
Verwaltungspläne für Bundesländer (Wälder, Weideland) gelten nicht mehr automatisch als „fortlaufende Bundesmaßnahmen“, was die Umsetzung beschleunigen kann.
Behörden müssen Umweltkonsultationen für Pläne ohne direkte Auswirkungen vor Ort nicht erneut einleiten, selbst wenn neue gefährdete Arten gelistet werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
A bill to amend the Forest and Rangeland Renewable Resources Planning Act of 1974 and the Federal Land Policy and Management Act of 1976 to provide for circumstances under which reinitiation of consultation is not required under a land and resource management plan or land use plan under those Acts, and for other purposes.
Drucknummer: S 1540
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2023-05-10