Gleichstellung der Stammespolizei: Zugang zu Waffen und Steuerbefreiungen
Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Polizeibehörden der Stämme den gleichen rechtlichen Zugang zu spezialisierten Schusswaffen und Munition erhalten wie Bundes-, Landes- und lokale Strafverfolgungsbehörden. Dies soll die öffentliche Sicherheit und die Wirksamkeit der Strafverfolgung in Stammesgebieten verbessern, indem gleiche Einsatzmittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden Stammesbehörden von den Bundessteuern für die Übertragung und Herstellung dieser spezifischen Waffen befreit.
Wichtige Punkte
Stammespolizeibehörden erhalten die gleichen Rechte zum Erwerb und Besitz spezialisierter Schusswaffen wie staatliche und lokale Polizeibehörden.
Stammesbehörden sind von den Bundessteuern für die Übertragung und Herstellung bestimmter Schusswaffen befreit, was die Ausrüstung dieser Abteilungen kostengünstiger macht.
Ziel ist die Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Stammespolizei und die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in den Gebieten unter Stammesgerichtsbarkeit.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1562
Sponsor: Sen. Mullin, Markwayne [R-OK]
Startdatum: 2023-05-11