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Bundesbehörden müssen sofort zum Präsenzbetrieb vor der Pandemie zurückkehren.

Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, unverzüglich zu den Telearbeitsrichtlinien und Präsenzquoten von vor der Pandemie zurückzukehren. Eine erneute Ausweitung der Fernarbeit ist erst zulässig, wenn die Behörden dem Kongress nachweisen, dass dies den Bürgerservice verbessert, die Effizienz steigert und Steuergelder spart, insbesondere bei den Immobilienkosten. Dies zielt darauf ab, die Qualität der staatlichen Dienstleistungen zu sichern.
Wichtige Punkte
Alle Bundesbehörden müssen innerhalb von 30 Tagen die Telearbeitsregelungen vom 31. Dezember 2019 wieder einführen.
Die Behörden müssen eine Studie über die Auswirkungen der erweiterten Telearbeit vorlegen, einschließlich der Analyse negativer Folgen für den Kundenservice.
Zukünftige Pläne zur Ausweitung der Fernarbeit müssen von der OPM zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie die Leistung verbessern und Kosten senken.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1565
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2023-05-11