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Leichterer Zugang zu USDA-Zuschüssen für kleine ländliche Gemeinden mit Bundesland.

Das Gesetz vereinfacht es kleinen, ländlichen Landkreisen, in denen der Großteil des Landes der Bundesregierung gehört, Bundeszuschüsse für die lokale Entwicklung zu erhalten. Es halbiert die erforderlichen lokalen Eigenmittel und vereinfacht das Antragsverfahren, um wichtige Projekte wie Breitbandinternet und Gemeinschaftseinrichtungen zu finanzieren. Ziel ist die Unterstützung des wirtschaftlichen und infrastrukturellen Wachstums in isolierten Regionen.
Wichtige Punkte
Die erforderlichen lokalen Eigenmittel für ländliche Entwicklungszuschüsse (z. B. für Internet, Krankenhäuser, Unternehmen) werden für berechtigte kleine Landkreise, in denen über die Hälfte des Landes in Bundesbesitz ist, um 50 % gesenkt.
Lokale und Stammesregierungen in diesen Landkreisen erhalten Vorrang, wenn sie in den letzten 10 Jahren keine Unterstützung aus dem jeweiligen Zuschussprogramm erhalten haben.
Das USDA muss zusätzliche Unterstützung bei der Antragstellung leisten und kann komplexe Anforderungen lockern, die kleine, isolierte Gemeinden benachteiligen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1580
Sponsor: Sen. Cortez Masto, Catherine [D-NV]
Startdatum: 2023-05-11