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Bundespolizisten dürfen ihre ausgemusterten Dienstwaffen kaufen.

Dieses Gesetz erlaubt es Bundespolizeibeamten, ihre dienstlich ausgegebenen Handfeuerwaffen zu erwerben, nachdem diese von der Behörde als Überschuss deklariert wurden. Der Kauf muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ausmusterung erfolgen und setzt voraus, dass der Beamte die Waffe gemäß den Gesetzen seines Wohnsitzstaates legal besitzen darf. Der Verkaufspreis richtet sich nach dem fairen Marktwert unter Berücksichtigung des Zustands und Alters der Waffe.
Wichtige Punkte
Bundespolizeibeamte erhalten die Möglichkeit, ihre ausgemusterten Dienstpistolen zu erwerben.
Der Kauf muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ausmusterung erfolgen und die Einhaltung aller staatlichen und bundesstaatlichen Waffengesetze ist erforderlich.
Der Verkaufspreis wird auf der Grundlage des fairen Marktwertes festgelegt.
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Status:
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Drucknummer: 118_S_1585
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2023-05-11