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Steuererleichterung für Opfer von Menschenhandel: Entschädigung ist Steuerfrei

Dieses Gesetz befreit alle finanziellen Entschädigungen, einschließlich zivilrechtlicher Schadensersatzleistungen und Restitutionen, die Überlebende von Menschenhandel als Ausgleich für erlittenes Leid erhalten, von der Bundeseinkommensteuer. Dies stellt sicher, dass die Betroffenen den vollen Betrag der ihnen zugesprochenen finanziellen Hilfe behalten können, ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
Wichtige Punkte
Entschädigungen und Restitutionen für Opfer von Menschenhandel sind vollständig von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Überlebende behalten 100 % der erhaltenen finanziellen Entschädigung, was den Wiederaufbau ihres Lebens unterstützt.
Die Befreiung gilt sowohl für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche als auch für Restitutionen aus Strafsachen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_159
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2023-01-31