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Verbot der Bundesfinanzierung von Geschlechtsangleichung und zugehörigen Versicherungszuschüssen.

Dieses Gesetz verbietet die Verwendung von Bundessteuergeldern zur Finanzierung von Geschlechtsangleichungsverfahren, einschließlich Operationen, Pubertätsblockern und Cross-Sex-Hormonen. Dies bedeutet, dass staatliche Gesundheitsprogramme, Bundeseinrichtungen und staatlich subventionierte Versicherungspläne (wie die unter dem ACA) diese Kosten nicht übernehmen dürfen. Einzelpersonen können weiterhin separate Deckungen für diese Verfahren erwerben, jedoch ohne Anwendung staatlicher Subventionen auf diese Prämien.
Wichtige Punkte
Bundesmittel, einschließlich derer für Gesundheitsprogramme und Versicherungen, dürfen nicht für Geschlechtsangleichungsverfahren ausgegeben werden.
Personen, die eine Krankenversicherung über den ACA-Marktplatz erwerben, verlieren Bundeszuschüsse, wenn ihr gewählter Plan Geschlechtsangleichungsverfahren abdeckt.
Medizinische Einrichtungen und Personal der Bundesregierung dürfen keine Geschlechtsangleichungsverfahren anbieten.
Die Behandlung von Komplikationen, die sich aus zuvor durchgeführten Geschlechtsangleichungsverfahren ergeben, bleibt weiterhin für die Bundesfinanzierung zugelassen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1595
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-05-15