arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Bundesweites Verbot von Geschlechtsangleichenden Verfahren bei Minderjährigen.

Dieses Gesetz führt ein bundesweites Verbot für medizinisches Fachpersonal ein, geschlechtsangleichende Verfahren oder Überweisungen für Minderjährige (unter 18 Jahren) durchzuführen. Fachkräfte, die gegen dieses Verbot verstoßen, riskieren Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis. Die betroffenen Personen selbst können nicht strafrechtlich verfolgt werden, haben aber das Recht auf zivilrechtliche Klagen.
Wichtige Punkte
Ärzte und medizinisches Personal dürfen Minderjährigen keine geschlechtsangleichenden Operationen, Pubertätsblocker oder gegengeschlechtliche Hormone verschreiben oder anbieten.
Ein Verstoß gegen das Verbot gilt als Bundesverbrechen und kann mit bis zu 5 Jahren Haft für das medizinische Fachpersonal bestraft werden.
Die Behandlung von angeborenen Störungen der Geschlechtsentwicklung (intersexuelle Zustände) ist von diesem Verbot ausgenommen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
Status: Abgelaufen
Bürgerwille
Stimmen werden geprüft…
Ich unterstütze
Ich lehne ab
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1597
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-05-15