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Bundesweites Verbot von Geschlechtsangleichenden Verfahren bei Minderjährigen.

Dieses Gesetz führt ein bundesweites Verbot für medizinisches Fachpersonal ein, geschlechtsangleichende Verfahren oder Überweisungen für Minderjährige (unter 18 Jahren) durchzuführen. Fachkräfte, die gegen dieses Verbot verstoßen, riskieren Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis. Die betroffenen Personen selbst können nicht strafrechtlich verfolgt werden, haben aber das Recht auf zivilrechtliche Klagen.
Wichtige Punkte
Ärzte und medizinisches Personal dürfen Minderjährigen keine geschlechtsangleichenden Operationen, Pubertätsblocker oder gegengeschlechtliche Hormone verschreiben oder anbieten.
Ein Verstoß gegen das Verbot gilt als Bundesverbrechen und kann mit bis zu 5 Jahren Haft für das medizinische Fachpersonal bestraft werden.
Die Behandlung von angeborenen Störungen der Geschlechtsentwicklung (intersexuelle Zustände) ist von diesem Verbot ausgenommen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1597
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-05-15